Im Oktober 2021 wurde die spanische Internationalistin María gezwungen, innerhalb von 30 Tagen Deutschland zu verlassen. Außerdem wurde ihr ein Ein- und Ausreiseverbot für 20 Jahre auferlegt. Sie habe ihr Freizügigkeitsrecht als EU- Bürgerin verwirkt. Vorgeworfen werden ihr legale Tätigkeiten, wie die Teilnahme an Demonstrationen, ihre Fähigkeiten im IT-Bereich sowie ihre guten Kenntnisse der kurdischen Sprache. Damit stelle María eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar.
Es ist das erste Mal, dass in der BRD eine Ausreiseverfügung und ein Aufenthaltsverbot gegen eine EU- Bürgerin mit der Begründung erlassen wird, dass die Person politisch im Kontext der kurdischen Freiheitsbewegung tätig sei. Der deutsche Staat versucht vermutlich, einen Präzedenzfall zu schaffen, um politisch aktive Menschen ohne deutschen Pass kriminalisieren und einfacher abschieben zu können.
Wir müssen die erzwungene Ausreise von María im Kontext der jahrelangen Kriminalisierung der Solidarität mit der kurdischen Freiheitsbewegung betrachten. Der Kampf für die Werte der kurdischen Freiheitsbewegung – Geschlechterbefreiung, Basisdemokratie und Ökologie – wird in Deutschland seit Jahren mit unterschiedlichsten Mitteln bekämpft. Getroffen hat es eine von uns, aber wir verstehen die Handlung der Behörden als ein Angriff auf uns alle, die für ein freies Leben kämpfen. Wir tragen die Solidarität mit María weiter in unserem Kampf für Geschlechterbefreiung und Freiheit!
Wir müssen verteidigen. Uns selbst. Gemeinsam. – Solidarität mir María!
Eine ausführliche Beschreibung sowie eine politische Einordnung der Geschehnisse sind in der Solidaritätserklärung der Grupo Internacional, dem Unterstützungskreis von Freund:innen und Genoss:innen in Solidarität mit María und der kurdischen Freiheitsbewegung, nachzulesen.